Förderrichtlinien Einzelprojektprogramm
Die MVV Energie AG stellt für die Förderung der Einzelprogramme jährlich bis zu 400.000 Euro für ausgewählte Projekte mit Vorbildcharakter zur Verfügung. Dabei stehen Projekte im Fokus, die zur Reduktion der klimawirksamen Gase wie Kohlendioxid beitragen.
Art der Förderung:
Die Förderung erfolgt als projektgebundener Zuschuss und die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist die gestellte Abschlussrechnung, höchstens jedoch der auf der Grundlage der Antragsunterlagen bewilligte Förderbetrag. Die Förderung durch den MVV-Klimaschutzfonds ist nachrangig gegenüber weiteren Förderungen.
Antragsunterlagen:
Die Antragsunterlagen sind vor Beginn der Maßnahme bei MVV Energie einzureichen. Sie müssen mindestens enthalten:
- eine Projektbeschreibung
- eine Herstellererklärung bei Anlagen
- einen Lageplan, einen Bauplan oder eine Ausführungsskizze
- eine Kostenberechnung und Ausweisung der Mehrkosten gegenüber einer Standardlösung
- einen Finanzierungsplan mit Angaben der Förderung Dritter
- eine Berechnung der mit der Maßnahme zu realisierenden CO2-Einsparung über die Lebenszeit der Investition.
Sofern die Antragssteller nicht Eigentümer des Anwesens sind, auf dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen. Weitere Unterlagen können bei Bedarf angefordert werden.
Gegenstand und Höhe der Förderung:
Gefördert werden nur Projekte, die unmittelbar den Zielen des MVV-Klimaschutzfonds dienen. Es werden in der Regel bis zu 75 % der Mehrkosten (Sach- und Personalkosten) gegenüber einer Standardlösung bezuschusst. Etwaige Förderungen Dritter werden bei der Förderung durch den Fonds berücksichtigt. Wir empfehlen den Antragstellern, sich auch um Fördermittel Dritter zu bemühen.
Alle Informationen von der Bewilligung über die Auszahlung bis zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier
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