Gut zu wissen: Häufige Fragen zur Finanzhilfe
Ja, Sie erhalten auch weiterhin die gewohnten Services von MVV Energie. Der Ratenplan kann allerdings maximal 6 Monate laufen und bei einer Stundung müssen 50 Prozent anbezahlt werden. Zudem müssen wir Ihnen in diesem Fall Zinsen berechnen.
Es ist unser Anliegen, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Wir hoffen daher, dass wir durch Stundung des Betrags unseren Kunden bei der Überbrückung kurzfristiger Zahlungsschwierigkeiten helfen können. Nach Ablauf der Frist beginnt jedoch unser Mahnverfahren.
Wenn die vereinbarte Ratenzahlung oder Stundung ausgeglichen ist, dann können Sie den zusätzlichen Service mit der nächsten Jahresendabrechnung wieder in Anspruch nehmen.
Ja, wenn in der bisherigen Vertragslaufzeit keine Auffälligkeiten aufgetreten sind.

