Stromkennzeichnung
Seit dem 7. Juli 2005 sind alle Stromversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu informieren. Das sorgt für noch mehr Transparenz und ermöglicht so dem Kunden, seinen Anbieter auch – neben den Serviceleistungen – unter dem Aspekt des Energiemix auszusuchen.
Infoblatt "Stromkennzeichnung" zum Download
Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2010.
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