Fernwärme - Zertifikate nach EEWärmeG
In der Anlage Ziffer VIII Nr. 2 EEWärmeG fordert der Gesetzgeber bei Fernwärme einen Mindestanteil von 50 Prozent Wärme aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die Fernwärme des Fernwärmesystems Mannheim stammt zu mehr als 90 Prozent aus KWK-Prozessen und übererfüllt damit deutlich die gesetzlichen Forderungen.
- Bescheinigung des Netzbetreibers
- Zertifikat
- Klimaschutzkonzeption Mannheim 2020
(wichtige Information für Architekten und Energieberater gibt es auf Seite 33 und 34)

