Bestandteile des Strompreises
Nach Schätzungen des Bundes der Energie- und Wasserwirtschaft erreichten Steuern und staatliche Abgaben in 2011 die Rekordsumme von 22 Milliarden Euro. Damit ist der Staatsanteil am Strompreis mehr als doppelt so hoch wie 1998. Die Kosten für die Beschaffung des Stroms, für Vertrieb und Serviceleistungen machen für die Mannheimer Kunden etwa 36 Prozent des Strompreises aus.
Betrachtet man eine dreiköpfige Familie, die CLASSICA Strom von MVV Energie nutzt und 3.000 Kilowattstunden jährlich verbraucht, so muss sie in diesem Jahr 832 Euro bezahlen. Davon entfallen 366 Euro auf staatliche Anteile.

Die Entgelte, die für die Nutzung der Netze erhoben werden, schlagen mit etwa 20 Prozent zu Buche. Der Rest des Preises setzt sich so zusammen:
- Mehrwertsteuer, die auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie liegt bei 19 Prozent. Das ergibt einen Anteil am Bruttostrompreis von ca. 16 Prozent.
- Stromsteuer, die mit dem Ziel erhoben wird, Anliegen der Umweltpolitik zu verwirklichen. Die Steuer macht etwa 8 Prozent des Strompreises aus.
- Konzessionsabgabe, die an die Kommunen zu entrichten ist, damit der Energieversorger dort die für den Stromtransport erforderliche Infrastruktur errichten und betreiben kann. Das macht rund 7 Prozent des Strompreises aus.
- KWK-Umlage, die der Förderung von Anlagen dient, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme produzieren. Anteil am Strompreis: rund 0,1 Prozent.
- EEG-Umlage, die eingeführt wurde, um die Erzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Betreiber solcher Anlagen erhalten gegenwärtig einen festen Vergütungssatz, der deutlich über dem aktuellen Strompreis liegt. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden auf alle Stromverbraucher umgelegt. Der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis bewegt sich derzeit um die 14 Prozent.
